FERIENIMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND
Ferienhausversicherung.
Ihr Rückzugsort.
Passend abgesichert.
Mit dem GEV-Ferienhauskonzept stellen Sie den Schutz für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung zusammen: Gebäude, Einrichtung und auf Wunsch zusätzliche Bausteine. Für die Eigennutzung, Vermietung oder beides.
Sie wechseln zum GEV-Rechner. VerMak begleitet Sie als unabhängiger Versicherungsmakler.
Gebäude & Hausrat
Individuell kombinierbar
Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Inland.
Die tatsächliche Nutzung wird im Antrag angegeben.
Gebäude, Hausrat und optionale Zusatzmodule.
KURZ ERKLÄRT
Was ist eine Ferienhausversicherung?
Eine Ferienhausversicherung ist ein auf zeitweise genutzte Ferienimmobilien abgestimmter Versicherungsschutz. Im GEV-Ferienhauskonzept können Sie Wohngebäude und Hausrat einzeln oder gemeinsam versichern und um optionale Module ergänzen.
Ein Rohrbruch bleibt während Ihrer Abwesenheit womöglich länger unbemerkt. Bei Vermietung können nach einem versicherten Gebäudeschaden zusätzlich Mieteinnahmen fehlen. Deshalb sollten Nutzung, Gebäude und Einrichtung gemeinsam betrachtet werden.
Ferienwohnung in einer WEG?
Prüfen Sie zuerst den Gebäudeschutz der Eigentümergemeinschaft. Ihre Einrichtung und persönliche Haftungsrisiken müssen gesondert betrachtet werden.
DIE BASIS FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG
Was versichert die GEV – und welcher Baustein passt?
Gebäude, Inventar und Haftungsrisiken sind unterschiedliche Bereiche. Sie wählen die Absicherung passend zu Ihrer Ferienimmobilie.
Das Gebäude
Wohngebäudeversicherung
Schutz vor versicherten Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Fest eingebaute Bestandteile sind nach Maßgabe der Bedingungen berücksichtigt.
Die Einrichtung
Hausratversicherung
Für Möbel, Elektrogeräte und bewegliches Inventar. Versicherte Gefahren umfassen unter anderem Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl.
Die Verantwortung
Optionale Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Für versicherte Haftungsrisiken als Eigentümer. Deckungssumme: 10 Mio. €. Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte abgewehrt.
Der Schutz richtet sich nach den vereinbarten Bausteinen, Versicherungsbedingungen, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
WENN AUS EINEM SCHADEN MEHR ENTSTEHT
Besondere Leistungen für Ferienimmobilien
Mietausfall
Bis zu 25.000 € bei einem versicherten Gebäudeschaden.
Reisekosten
Bis zu 10.000 € zum Schadenort, ab 5.000 € versicherter Schadenhöhe.
Ersatzunterkunft
Bis zu 100 Tage; die Entschädigung ist auf insgesamt 10.000 € begrenzt.
Die genannten Leistungen beziehen sich auf die Wohngebäudeversicherung des GEV-Ferienhauskonzepts. Es gelten die tariflichen Voraussetzungen und Vertragsunterlagen. Keine pauschale Erstattung unabhängig vom Schadenereignis.
SIE ENTSCHEIDEN
Welche Extras braucht Ihr Ferienhaus?
Wählen Sie Zusatzbausteine nach Standort, Ausstattung und Nutzung. Elementar- und Glasbruchschutz sind nicht automatisch Teil der Grundabsicherung.
Elementarschutz
Optionaler Schutz bei weiteren Naturgefahren, etwa Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck. Die Versicherbarkeit hängt vom Standort ab.
Glasbruch
Für vereinbarte Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Dazu können Fenster, Wintergartenverglasungen, Spiegel und Glaskeramikkochfelder gehören.
Photovoltaik-Zusatzschutz
Ergänzt den Schutz gegen technische Gefahren, etwa Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung. Bestimmte Ertragsausfälle und Mehrkosten für Fremdstrom können eingeschlossen sein.
Soforthilfe
Optionale Notfall- und Serviceleistungen wie Schlüsselnotdienst, Rohrreinigung und Schädlingsbekämpfung – im vereinbarten Umfang.
Pro Klima
Für bestimmte Mehrkosten nach einem versicherten Schaden, etwa für nachhaltige Baustoffe oder energetische Verbesserungen.
DIE NUTZUNG MACHT DEN UNTERSCHIED
Ferienhaus selbst nutzen oder vermieten?
Ihr eigener Rückzugsort
Auch bei zeitweiser Nichtnutzung gelten Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten, etwa zur Kontrolle und zum Frostschutz nach den Vertragsbedingungen. Längerfristigen Leerstand vorab klären.
Urlaubsgäste willkommen
Geben Sie die Vermietung korrekt an. Berücksichtigen Sie Gebäude, Einrichtung, Haftungsrisiken und einen möglichen Mietausfall nach einem versicherten Gebäudeschaden.
Mobilheim statt Ferienhaus?
Mobilheime und feststehende Wohnwagen benötigen häufig eine andere Versicherungslösung. Prüfen Sie dafür unsere Mobilheimversicherung.
TRANSPARENT ZUM ANGEBOT
Was kostet eine Ferienhausversicherung?
Ein pauschaler Preis wäre für Ihre Immobilie wenig aussagekräftig. Der Beitrag hängt unter anderem von Standort, Wohnfläche, Bauweise, Baujahr, Nutzung und den gewählten Bausteinen ab. Auch die Selbstbeteiligung beeinflusst den Beitrag.
Halten Sie für die Berechnung Angaben zum Gebäude, zur Wohnfläche und zur Eigennutzung oder Vermietung bereit. Bei einer Ferienwohnung hilft zusätzlich ein Blick in die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft.
Immobilie angeben
Standort, Gebäudedaten und Nutzung im GEV-Rechner erfassen.
Schutz zusammenstellen
Bausteine, Selbstbeteiligung und angebotenen Umfang prüfen.
Angebot prüfen
Vertragsunterlagen lesen und offene Fragen mit VerMak klären. Versicherungsschutz beginnt nach der vertraglichen Vereinbarung.
KLARE ANTWORTEN
Häufige Fragen zur Ferienhausversicherung
Der Beitrag wird individuell anhand Ihrer Immobilie berechnet. Entscheidend sind beispielsweise Standort, Wohnfläche, Bauweise, Baujahr und der gewünschte Versicherungsumfang. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann den Beitrag reduzieren.
Ja, das GEV-Ferienhauskonzept ist auch für vermietete Ferienimmobilien vorgesehen. Die tatsächliche Nutzung muss bei der Antragstellung korrekt angegeben werden. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist bei versicherten Schäden eine Mietausfallentschädigung bis zu 25.000 € vorgesehen.
Das GEV-Ferienhauskonzept berücksichtigt die zeitweise Nichtnutzung von Ferienimmobilien. Dennoch gelten die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten. Ein längerfristiger Leerstand sollte vorab mit dem Versicherer geklärt werden.
Solche Schäden können über den optionalen Elementarbaustein abgesichert werden. Dieser umfasst unter anderem Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser sowie Rückstau. Die Versicherbarkeit hängt vom jeweiligen Standort ab.
Nein. Für Möbel, Elektrogeräte und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände benötigen Sie grundsätzlich eine Hausratversicherung. Diese kann im GEV-Ferienhauskonzept einzeln oder gemeinsam mit der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.
Ja, das GEV-Ferienhauskonzept ist grundsätzlich auch für Ferienwohnungen vorgesehen. Bei Eigentumswohnungen sollte geprüft werden, ob das Gebäude bereits über die Wohnungseigentümergemeinschaft versichert ist und welche ergänzende Absicherung benötigt wird.
Das GEV-Ferienhauskonzept richtet sich an Ferienimmobilien in Deutschland. Für Ferienhäuser im Ausland muss eine andere geeignete Versicherungslösung geprüft werden.
Eine Ferienhausversicherung ist auf klassische Ferienimmobilien ausgerichtet. Mobilheime, feststehende Wohnwagen und vergleichbare Objekte auf Campingplätzen benötigen häufig einen speziellen Versicherungsschutz. Informieren Sie sich dazu über unsere Mobilheimversicherung.
PERSÖNLICH AN IHRER SEITE
GEV versichert. VerMak berät.
Die GEV Grundeigentümer-Versicherung VVaG ist der Versicherer. VerMak Versicherungsmakler OHG unterstützt Sie als unabhängiger Versicherungsmakler bei der Auswahl und bleibt auch nach Vertragsabschluss Ihr Ansprechpartner.
Produktinformationen zum Nachlesen
- GEV: Ferienhausversicherung und Zusatzmodule
- GEV: Leistungsübersicht Wohngebäude (VGB 2023 FHK, PDF)
- GEV: Leistungsübersicht Hausrat (VHB 2024 FHK, PDF)
Informationsstand dieser Seite: 3. November 2026. Die verlinkten Unterlagen können ältere Tarifstände tragen. Entscheidend sind die für Ihr Angebot vereinbarten Bedingungen und Vertragsunterlagen.
Ihr Ferienhaus verdient einen passenden Plan.
Stellen Sie Ihren Schutz zusammen und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag bei der GEV.
Für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die vereinbarten Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen maßgeblich.